Kostenreglement
Kostenreglement 2024
Die Tagestaxe für das Doppelhaus (Stufe 1) beträgt 347.00 Franken und für die Wohnbegleitung (Stufe 2) 181.00 Franken. Für jeden Kalendertag, inklusive Eintritts- und Austrittstag, wird eine ganze Tagestaxe verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Nebenkosten
Die Nebenkosten für den Aufenthalt werden monatlich in Rechnung gestellt. Sie sind abhängig davon, ob sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits in einer Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen und stellen sich wie folgt zusammen: Taschengeld, Kleidergeld, Körperpflege inkl. Coiffeur, Reisekosten, Schulmaterial, auswärtige Mahlzeiten, Versicherungen und Selbstbehalte sowie Rückstellungen.
Für ausserordentliche Auslagen wird der einweisenden Behörde ein Gesuch um Kostengutsprache gestellt. Insbesondere für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, externe Abklärungen und Therapien, Freizeitkurse, Ferien und besondere Anschaffungen.
Verdienst der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Die Verwaltung des Lohns der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird durch die Sozialpädagogische Wohngruppe Magellan in Absprache und auf Wunsch der einweisenden Behörde oder der Eltern individuell geregelt.
Die Kosten der von der Sozialpädagogischen Wohngruppe Magellan organisierten Freizeitangebote unter der Woche, trägt vollumfänglich die Sozialpädagogische Wohngruppe Magellan.
Dreimal im Jahr bieten wir durch Mitfinanzierung der Eltern oder der einweisenden Behörden (in Form einer Pauschale) Aktivwochenenden sowie ein einwöchiges Sommerlager (ca. Mitte Juli) an. Die Pauschale variiert je nach Angebot und wird frühzeitig kommuniziert.
Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Die einweisende Behörde und/oder der/die gesetzliche/r Vertreter/in ist für den entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Die Sozialpädagogische Wohngruppe Magellan lehnt jegliche Haftung für die Beschädigungen der persönlichen Ausrüstung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab.
Kündigung des Aufenthaltes
Es besteht für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, jeweils auf Monatsende. Bei einer Entweichung oder einem nicht erfolgten Eintritt werden 15 Tage verrechnet.