Hausordnung

Mai 2020

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Wohngruppe wohl fühlen und das gemeinsame Zusammenleben als angenehm empfinden.

Die Zimmerordnung wird jeden Morgen per Augenschein kontrolliert. Es wird erwartet, dass das Zimmer im gelüfteten Zustand und begehbar ist. Sexistische, rassistische, gewalt- oder drogenverherrlichende Bilder und Gegenstände sind verboten.

Besuche in den Zimmern anderer Jugendlicher / junger Erwachsener sind ohne Erlaubnis dieser nicht gestattet. Bei Besuch von Jugendlichen / jungen Erwachsenen muss die Zimmertüre auf Wunsch des Personals bis zur Hälfte offenbleiben. Der Besuch von Partnern / Partnerinnen wird durch das Sexualkonzept geregelt. Generell gilt, dass die externen Besucher bis 22.30 Uhr bleiben dürfen.

Grossputz (Ämtli, Bad und Zimmer) findet zwischen Dienstag und Donnerstag statt.

Zu sämtlichen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Allfällige Schäden sind sofort zu melden. Für mutwillige Beschädigungen werden die Urheber haftbar gemacht.

Jede/r Jugendliche und junge Erwachsene erhält einen eigenen Zimmerschlüssel. Bei Verlust werden 40.00 SFr. in Rechnung gestellt.

Bei DVDs, Videos, Computerspielen und dem Fernsehangebot orientieren wir uns an den vorgegebenen Altersbeschränkungen und/oder dem Inhalt.

Der Zimmerbezug für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist individuell geregelt und findet spätestens um 23.30 Uhr statt.

Ausgangszeiten, Wochenende und Ferien sind individuell und nach Absprache geregelt. Am Sonntag müssen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr zurück sein.

Wir erlauben während des Aufenthaltes in der Wohngruppe Transportmittel wie Mofa, Roller oder Auto nach Absprache und nach Unterzeichnung eines Vertrages.

Im Haus gilt ein absolutes Rauchverbot. In den bewilligten Rauchzonen um das Haus darf geraucht werden.

Jeglicher Besitz und Konsum von illegalen Drogen, sowie deren Handel ist verboten. Das Lagern von Suchtmitteln ist im und um das Haus verboten. Urinproben und Alkoholtests werden auf Verdacht durchgeführt. Die Verweigerung derer wird als positiv gewertet. Bei Alkoholkonsum liegt die erlaubte Grenze bei 0.5 Promille. Positive Urinproben und Alkoholtests über 0.5 Promille – sofern der Konsum nicht vorab deklariert wird - werden mit einem Unkostenbeitrag von 10.00 Fr. verrechnet.

Es wird keinerlei physische und psychische Gewalt toleriert. Dies beinhaltet auch rassistische, sexistische und herabsetzende Äusserungen und Drohungen gegenüber Mitbewohner/innen und Personal. Jeglicher Besitz von Waffen ist strikt verboten.

Anpassungen und Änderungen sind vorbehalten. Bei Missachtung der Hausordnung behält sich die Leitung einen sofortigen Ausschluss vor.