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Hausordnung

Februar 2024

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Wohngruppe wohl fühlen und das gemeinsame Zusammenleben als angenehm empfinden.

Die Zimmerordnung wird jeden Morgen per Augenschein kontrolliert. Es wird erwartet, dass das Zimmer im gelüfteten Zustand und begehbar ist. Sexistische, rassistische, gewalt- oder drogenverherrlichende Bilder und Gegenstände sind verboten.

Besuche in den Zimmern anderer Jugendlicher / junger Erwachsener sind ohne Erlaubnis dieser nicht gestattet. Beim Besuch von Jugendlichen / jungen Erwachsenen muss die Zimmertüre auf Wunsch des Personals bis zur Hälfte offenbleiben. Der Besuch von Partnern / Partnerinnen wird durch das Sexualkonzept geregelt.

Der Grossputz (Ämtli und Zimmer) findet zwischen Dienstag und Donnerstag statt.

Gegenüber sämtlichen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Allfällige Schäden sind sofort zu melden. Für mutwillige Beschädigungen werden die Urheber haftbar gemacht.

Jede/r Jugendliche und junge Erwachsene erhält einen eigenen Zimmerschlüssel. Bei Verlust werden 60.00 SFr. in Rechnung gestellt.

Bei DVDs, Videos, Computerspielen und dem Fernsehangebot orientieren wir uns an den vorgegebenen Altersbeschränkungen und/oder dem Inhalt. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Abgabe internetfähiger Geräte während der Nacht obligatorisch (vor Arbeits- und Schultagen von 22:00 – 06:00 Uhr, ansonsten von 23:00 – 08:00 Uhr).

Der Gebrauch von mobilen Geräten zur Telekommunikation wird gesondert im Medienkonzept geregelt. Da Bild- und Tonaufnahmen in jeglicher Form gegen den gesetzlich geregelten Datenschutz sowie gegen Persönlichkeitsrechte verstossen sind diese nicht gestattet. Dazu zählen auch Videoanrufe, welche nicht in den öffentlich zugänglichen Bereichen getätigt werden dürfen. Diese sind ausnahmslos nur im eigenen Zimmer gestattet, wenn keine anderen Bewohner oder Sozialpädagogen anwesend sind.

Der Zimmerbezug für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist individuell geregelt. Grundsätzlich gilt 22:30 Uhr während der Woche als Richtwert für die Nachtruhe und 22:00 Uhr für den Bezug des eigenen Zimmers.

Ausgangszeiten, Wochenende und Ferien sind individuell und nach Absprache geregelt. Am Sonntag müssen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis spätestens 21.00 Uhr zurück sein.

Transportmittel wie Mofa, Roller oder Auto sind während des Aufenthaltes in der Wohngruppe nach Absprache und nach Unterzeichnung eines Vertrages gestattet.

Im Haus gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies betrifft auch elektronische Zigaretten in jeglicher Form. In den bewilligten Raucherzonen um das Haus darf geraucht werden. Rauchen im Zimmer wird mit Arbeitseinsätzen auf der Wohngruppe abgegolten.

Jeglicher Besitz und Konsum von illegalen Drogen, sowie deren Handel ist verboten. Das Lagern von Suchtmitteln (illegale Substanzen sowie Alkohol, CBD und HCC) ist im und um das Haus verboten. Darüber hinaus ist auch der Konsum von CBD und HCC in jeglicher Form, im Haus sowie dem Gelände der Wohngruppe verboten.

Urinproben und Alkoholtests werden auf Verdacht durchgeführt. Die Verweigerung derer wird als positiv gewertet. Bei Alkoholkonsum liegt die erlaubte Grenze bei 0.5 Promille. Für nicht vorgängig deklarierte positive Urinproben werden 10.00 SFr. verrechnet.

Es wird keinerlei physische und psychische Gewalt toleriert. Dies beinhaltet auch rassistische, sexistische und herabsetzende Äusserungen und Drohungen gegenüber Mitbewohner/innen und Personal. Jeglicher Besitz von Waffen ist strikt verboten.

Anpassungen und Änderungen sind vorbehalten. 
Bei Missachtung der Hausordnung behält sich die Leitung einen sofortigen Ausschluss vor.