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Beschwerdeweg

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben die Möglichkeit, eine Beschwerde an folgende
Instanzen zu richten:

Instanzen

1. Tagesteam oder FFF  
2.

Pädagogische Leitung
Christian Dannat / christian.dannat@wg-magellan.ch

Pädagogische Aufsicht

3.

Institutionsleitung
Sabina Zeric / sabina.zeric@wg-magellan.ch

Fachliche Aufsicht
4.

Vorstandspräsident
Dominik Glogg / d.glogg@bluewin.ch

Interne Aufsicht
5.

Heimaufsichtsbehörde
Nadine Wolfer / 058 345 73 63

Staatliche Aufsicht

Mit der Definition des Beschwerdeweges sollen die Interessen und die Integrität der Jugendlichen

und jungen Erwachsenen gewahrt werden. Verfehlungen bzw. Missbräuche im Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen und Ressourcen können so schnell erkannt und die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Eine klare und transparente Kommunikation hilft dabei, die jeweilige Situation zu klären.

Einweisende Stellen gelangen im Bedarfsfall mit ihrer Beschwerde an die Institutionsleitung (fachliche Aufsicht). Diese Informiert den Vorstand (interne Aufsicht). Bei schwerwiegenden Fällen informiert die Institutionsleitung in Absprache mit dem Vorstand die Heimaufsichtsbehörde (staatliche Aufsicht).

Prozedere

Die Institutionsleitung ist verpflichtet, die Betroffenen über die Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Die Mitarbeiter/innen unterstützen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei, ihre Beschwerde an die entsprechende Beschwerdeinstanz zu richten.

Interne Aufsicht

  1. Gesetzliche Grundlagen
    Nach § 10 der Heimaufsichtsverordnung (HAV; RB 850.71) legt das strategische Führungsorgan Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung für eine wirksame interne Aufsicht und Behandlung von Beanstandungen im Betriebskonzept fest (Abs. 1). Durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen sichert das Heim die Unabhängigkeit der internen Aufsicht (Abs. 2).

  2. Aufgaben

    a) Verantwortlichkeit und Auftrag
    Der Vorstand des Trägervereins als strategisches Führungsorgan ist für die interne Aufsicht verantwortlich. Er kann einzelne Aufgaben an fachlich kompetente Vorstandsmitglieder delegieren. Die Oberverantwortung liegt beim Präsidium. Der Vorstand regelt im Betriebskonzept die Aufgaben und Kompetenzen der internen Aufsicht.

    b) Kommunikation und Kontrolle
    Die interne Aufsicht pflegt den regelmässigen Kontakt zur Institutionsleistung und fordert von ihr eine Einschätzung der aktuellen Situation der Institution. Die interne Aufsicht ist verantwortlich für die Kontrolle der operativen Leitung bezüglich Leistungserbringung, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit. Sie vereinbart mit der Leistung Veränderungs und Entwicklungsziele und regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Abläufe für eine wirksame interne Aufsicht und Behandlung von Beanstandungen. Datum und Ereignisse der Kontrolle werden durch die interne Aufsicht protokolliert.

    c) Beurteilung der Betreuungsqualität
    Die interne Aufsicht analysiert die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen zur Qualität der erbrachten Dienstleistungen. Die interne Aufsicht beurteilt, ob die im Leitbild postulierten Grundsätze umgesetzt werden. Die Schlussfolgerungen bilden zentrale Grundlagen für die Weiterentwicklung der Betriebs-, und Betreuungsqualität.
    Die interne Aufsicht vereinbart daraus resultierende Veränderungs- und Entwicklungsziele mit der Leistung der Einrichtung

    d) Beratung und Unterstützung
    Die interne Aufsicht berät die Leitung in der Betriebsführung und unterstützt sie, damit die Mitarbeitenden die Betreuung unter guten Voraussetzungen leisten können.

    e) Dokumentation
    Die interne Aufsicht dokumentiert ihre Aktivitäten qualitativ und quantitativ.

 

Erstellt: Juni 2016
Aktualisiert am: 25.06.2024